Lexikon -Ordentliche Gerichtsbarkeit
In der Ordentlichen Gerichtsbarkeit (auch Justitzgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte gemeint, den man Strafsachen und bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuweisen kann.
Die Gerichte sind wie folgt aufgebaut:
Startseite StartseiteStartseite Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt. Dante Alighieri powered by Inveda.net | hier vergleichen | Privat | Gewerbe | Onlinerechner | Erklärvideos | Simplr | Kundenlogin | Kontakt |